TRANSPARENZ & PLANUNGSSICHERHEIT
Damit du dich ganz auf deine Genesung konzentrieren kannst, findest du hier alle wichtigen Informationen zu Abrechnung, Kostenübernahme und Terminabsagen.
KRANKENKASSEN & BEIHILFE
Private Krankenversicherungen oder Beihilfe-versicherte Beamte übernehmen i. d. R. einen Teil der Behandlungskosten.
Bitte vor Behandlungsbeginn klären:
Behandlungskosten beim Heilpraktiker können u. U. in der Steuererklärung Berücksichtigung finden. Nähere Informationen erhältst du von deinem Steuerberater.
SELBSTZAHLER-VORTEILE
Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb stimme ich jede Behandlung individuell auf deine Beschwerden und Bedürfnisse ab.
Die Therapie kann sofort beginnen. Du musst nicht auf ein Gutachten bzw. die Bewilligung der Krankenkasse warten.
Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand erschwert und verzögert.
Du hast freie Therapeuten- und auch Methodenwahl, suche dir dein gewünschtes Therapieverfahren selbst aus.
Die Therapiesitzungen sind nicht auf die Dauer von 50 Minuten beschränkt, manchmal dauert es eben länger.
Die Krankenkasse erfährt nichts von der Behandlung und es findet keine Hinterlegung der Diagnose an relevanter Stelle statt. Das kann Vorteile beim Abschluss anderer Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit) haben.
Die Kosten für aus eigener Tasche bezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Bitte frage deinen Steuerberater.
Als Heilpraktikerin bin ich nicht an die sog. Leitlinien der Krankenkassen gebunden und damit frei in der Wahl meiner Behandlungen.
TERMINPLANUNG
Den vereinbarten Termin halte ich ausschließlich für dich reserviert mit einem ausreichenden Puffer, falls es einmal länger dauert.
Ich bitte daher um dein Verständnis, dass ich für Termine, die weniger als 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden, eine Ausfallgebühr in Höhe von 70 € berechne.
KENNENLERNEN
Lass uns in Ruhe klären, welche Methode für dich am besten geeignet ist.